Wie für viele Selbständigen, ist die Buchhaltung auch bei Yogalehrer*innen etwas, was von der eigentlichen Arbeit abhält. Also schauen wir uns einmal an, wie die Buchhaltung mit einem Buchhaltungsprogramm organisiert wird und der Aufwand vielleicht sogar reduziert werden kann.
Wir haben verschiedene Anbieter (Sevdesk, Papierkram,…) getestet und sind dann bei LexOffice (Werbung) gelandet.
Hinweis
Dieser Artikel stellt keine umfassende Beratung in Bezug auf die Buchhaltung dar, sondern soll lediglich Anregungen geben. Um auf Nummer sicher zu gehen, stimme dich zu deiner individuellen Situation mit einem Steuerbüro ab.
Solltest du Unterstützung bei der Arbeit in LexOffice benötigen, weisen wir dich gerne per Online-Schulung in die Arbeit mit dem Tool ein und geben dir Tipps für ein effizientes Arbeiten.
Weitere Infos dazu findest du auf unserer Ansprechpartner*innen-Seite.
Buchhaltung als Yogalehrer*in
Gerade am Anfang ist die Buchhaltung für einen Yogalehrer / eine Yogalehrerin noch recht einfach zu händeln. Es benötigt aber etwas Fachwissen, damit alles korrekt erfasst wird.
Grundlegend kann man sagen: Einnahmen werden durch das Anbieten von Yogakursen erzielt.
Ausgaben können sein:
- Miete
- KFZ / Bahn / Bus
- Yogazubehör (Matten, Klötze, Kissen, etc.)
- Ausstattung Yogaraum
- Yogakleidung
- Yogabücher
- Werbung (Website, Flyer, etc.)
- Versicherungen
- etc.
LexOffice als Buchhaltungsprogramm
Unabhängig davon, ob du deine Buchhaltung komplett selbst erledigst oder mit einem Steuerbüro zusammenarbeitest, macht der Einsatz einer Buchhaltungssoftware Sinn. Wir nutzen bspw. sehr viele Funktionen von LexOffice (Werbung) und das obwohl wir ein Steuerbüro haben.
LexOffice bietet verschiedene Pakete, die einen unterschiedlichen Preis und Funktionsumfang aufweisen.
Es ist für die Nutzung von LexOffice unerheblich, ob du umsatzsteuerpflicht bist oder der Kleinunternehmerregelung unterliegst – mit einem Klick kannst du zwischen beiden Arten wechseln.
Funktionen von LexOffice für Yogalehrer*innen
- Angebote und Rechnungen schreiben
- Einfache Zuordnung der Ein- und Ausgaben zu den Sachkonten
- Import der Zahlungen von Paypal und Geschäftskonten + (teil-automatisierte) Zuordnung zum Beleg
- Belege digitalisieren (geht auch per App als Foto)
- Viele Informationen vom Beleg erkennt LexOffice selbständig (bspw. Belegnummer, Betrag, Rechnungssteller), das spart Zeit beim Erfassen
- Immer aktuelle Übersicht der Ein- und Ausgaben
- Automatische Erstellung und Versand wiederkehrender Rechnungen möglich (bei bspw. Kursteilnehmer, die monatlich einen festen Betrag bezahlen)
- Überblick über offene Zahlungen
- Kontakte-Übersicht (inkl. Telefonnummer und E-Mailadresse)
- Selbständige Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung möglich
- EÜR kann aus Lexoffice für die Steuererklärung gezogen werden
- Import von Woocommerce-Rechnungen von der eigenen Website mit Erweiterung möglich
Zusammenarbeit mit Steuerbüro
In unserem Fall erfassen wir alle Belege und nehmen die Kontenzuordnung und Zahlungszuordnung vor.
Können wir Belege nicht zuordnen, da wir uns unsicher sind, welches Sachkonto das richtige ist oder ob der Beleg den Anforderungen entspricht, packen wir diese in einen separaten Bereich, so dass das Steuerbüro nochmal einmal drüber schaut. Außerdem nimmt unser Steuerbüro die Umsatzsteuervoranmeldung vor.
Es heißt bei der Buchhaltung also nicht „alles oder nichts“, sondern im besten Fall kann man mit einem Steuerbüro genau abstimmen, wer welche Aufgabe übernimmt. Das schont das Budget 😉
Kosten
Da die kleinste Version „S“ keine Rechnungserstellung beinhaltet, empfehlen wir das Paket „M“ für 9,90 Euro monatlich. Hierbei muss beachtet werden, dass weder die Ust.-Voranmeldung, noch die Einnahme-Überschuss-Rechnung in dem Paket enthalten ist. Das Paket eignet sich also nur für Kursleiter*Innen, bei denen ein Steuerbüro diese Aufgaben übernimmt.
Kümmerst du dich selbst um die EÜR und ggf. auch Umsatzsteuervoranmeldung, benötigst du das Paket „L“ für monatlich 16,90 Euro.
Du benötigst pro Steuernummer einen Lex-Office-Vertrag. Hast du, so wie wir, eine Trennung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, benötigst du zwei separate Lexoffice-Verträge.
LexOffice-Pakete vergleichen (Werbung)
Unterstützung
Solltest du Unterstützung bei der Einrichtung oder Arbeit in LexOffice benötigen, kontaktiere uns gerne.
Bitte beachte, dass es sich bei der Unterstützung um keine Beratung zum Thema Steuern handelt, sondern um eine technische und prozessuale Einweisung.