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Besonders bei Yogalehrer*innen, die Yoga nicht hauptberuflich anbieten, liest man im Zusammenhang mit ihren Kursen ab und zu: „Yoga gegen Spende„.

Welche Unterschiede es dabei gibt und worauf zu achten ist, klären wir in diesem Artikel. Bitte beachte aber, dass es sich dabei um keine Rechtsberatung bzw. Steuerberatung handelt 😉

Was ist eine Spende?

Bei einer Spende handelt es sich um eine freiweillige Schenkung, die unentgeltlich erfolgt – also ohne Gegenleistung des Spendenempfängers/der Spendenempfängerin. Der Zweck einer Spende ist gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich.

Was heißt „Yoga gegen Spende“?

Die Formulierung „Yoga gegen Spende“ wird meiner Erfahrung nach für zwei unterschiedliche Szenarien verwendet:

1. Charity-Yoga für gemeinnützige, mildtätige Zwecke

In diesem Fall gibt jemand kostenlos eine Yogaeinheit. Die freiwilligen Schenkungen der Teilnehmer*innen werden durch die Kursleitung an eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation weitergeleitet.

2. TeilnehmerInnen bestimmen den Preis selbst

Im zweiten Szenario nehmen die Teilnehmer*innen an einer Yogaeinheit teil und bestimmen dabei selbst, ob und wie viel Sie dem Yogalehrer bzw. der Yogalehrerin dafür zahlen möchten.

Schaut man sich in diesem Zusammenhang noch einmal die Definition einer Spende an, wird schnell klar, dass es sich bei dieser Art der Einnahme nicht um eine Spende handelt, da es eine Gegenleistung seitens des Yogalehrers/der Yogalehrerin gibt: nämlich die Yogastunde.

Begrifflichkeit und Steuerpflicht

Bezahlen Teilnehmer*innen für eine Yogastunde einen Betrag in freiwilliger Höhe, handelt es sich dabei ganz klassich um Einnahmen aus freiberuflicher bzw. gewerblicher Tätigkeit – auf diese muss natürlich auch Einkommenssteuer gezahlt werden. Dabei gibt es nur eine kleine Ausnahme:

Bist du nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und liegen deine Nebeneinkünfte insgesamt bei max. 410 Euro im Jahr, handelt es sich um „geringfügige Nebeneinkünfte“ und du musst auch weiterhin keine Steuererklärung abgeben. Liegst du darüber, musst du eine Steuererklärung abgeben und die Nebeneinkünfte auch angeben. Weitere Informationen dazu findest du bspw. beim Steuerring.

In den meisten Fällen wird diese Grenze aber durch die Yoga-Tätigkeit überschritten werden, so dass die Einnahmen sauber dokumentiert und versteuert werden müssen.

Bietest du regelmäßig Yogaunterricht an, entbindet dich die Bezeichnung „Yoga gegen Spende“ auch nicht von der Pflicht, das Ganze als freiberufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit offiziell anzumelden.

Solltest du dich mit Buchhaltung nicht auskennen und dir über die Buchhaltungspflichten nicht im Klaren sein, empfehle ich den Gang zum Steuerbüro. Diese bieten auch Beratungsgespräche auf Stundenbasis an, so dass sich die Kosten in Grenzen halten 😉

Einen weiteren Artikel zu diesem Thema findest du bspw. bei flexjuma.de.

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Hallo, ich bin Heiko. Ich freue mich, wenn dir meine Artikel weiterhelfen. Melde dich gerne, wenn du Fragen hast und Unterstützung benötigst.

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