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Du befindest dich hier:Home»Rund ums Büro»Rechner: Einkommen als Vollzeit-Yogalehrer*in berechnen
Rund ums Büro Verdienst 1. August 2023Aktualisiert:7. August 2023

Rechner: Einkommen als Vollzeit-Yogalehrer*in berechnen

Heiko FürstenbergVon Heiko Fürstenberg
Yogalehrer - Kostenkalkulation
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Inhalt

Toggle
  • Hinweise zur Berechnung
  • Was der Rechner nicht berücksichtigt
  • Feedback
  • Krankenversicherung, Rentenversicherung, Einkommenssteuer
    • Krankenversicherung
    • Rentenversicherung
    • Einkommenssteuer

Was verdient man eigentlich als Yogalehrer*in in Vollzeit?

Das ist eine Frage, die sich sicherlich viele Yogalehrende stellen, die Yoga noch nicht oder bereits nebenberuflich unterrichten. Da sich diese Frage gar nicht so pauschal beantworten lässt, haben wir einen kleinen Rechner erstellt. Dieser soll dir dabei helfen, ein ungefähres Gefühl für den Vollzeit-Verdienst zu bekommen.

Hinweise zur Berechnung

  1. Der Rechner geht davon aus, dass du umsatzsteuerpflichtig bist und berücksichtigt die Umsatzsteuer sowohl bei den Einnahmen, wie auch bei den Ausgaben. Hinterlege deshalb alle Eingaben als Brutto-Wert.
  2. Es sind bereits Pauschalwerte vorgetragen. Diese solltest du ggf. anpassen, um ein genaueres Ergebnis zu erzielen.
  3. Der Rechner berücksichtigt automatisch 8 Wochen ohne Einnahmen (bspw. Urlaub, Krankheit, Weiterbildungen).

Was der Rechner nicht berücksichtigt

Der Rechner ist nicht allumfassend. Aktuell hat er unter anderem folgende Einschränkungen:

  • Es werden nur monatliche Kosten berücksichtigt. Einmalige Anschaffungskosten (bspw. Ersteinrichtung des Yogastudios) werden nicht berücksichtigt.
  • Abschreibungen von teuren Anschaffungen werden nicht berücksichtigt.
  • 1%-Regelung beim KfZ wird nicht berücksichtigt.
  • Erst in einer späteren Version wird der Rechner die Dinge berücksichtigen, die von deinem Gewinn noch abgezogen werden (bspw. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Einkommenssteuer, etc.).

Feedback

Verbesserungsvorschläge und Rückfragen sind jederzeit willkommen. Schreibe ganz unten einen Kommentar oder kontaktiere uns über unser Kontaktformular, wenn du der Meinung bist, dass wichtige Punkte fehlen oder wenn du Fragen zur Berechnung hast.

Krankenversicherung, Rentenversicherung, Einkommenssteuer

Deine Sozialversicherungen und die Einkommenssteuer berücksichtigt der Rechner noch nicht. Deshalb folgen ein paar hilfreiche Links.

Dabei solltest du berücksichtigen, dass auch diese Angaben erstmal nur ein Richtwert darstellen. Beispielsweise werden deine Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bei der Steuererklärung berücksichtigt, wodurch die Steuerlast dann wieder etwas sinkt.

Krankenversicherung

Zur Berechnung kannst du bspw. diesen Rechner der TK nutzen: https://www.tk.de/service/app/2004108/beitragsrechner/selbststaendigeRechner.app

Die Höhe der Beiträge weicht minimal je nach Krankenkasse ab.

Rentenversicherung

Der Beitragssatz beträgt 18,6 %, es gibt aber einen Mindestbeitrag und einen Höchstbeitrag. Und auch für Existenzgründer gibt es spezielle Regelungen. Alle Informationen dazu findest du hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_node.html

Einkommenssteuer

Zur Berechnung deiner Einkommenssteuer kannst du den Rechner auf dieser Website nutzen:

https://www.lexoffice.de/wissenswelt/rechner-checklisten/einkommensteuer-rechner/

Berücksichtige dabei, dass dort dein Jahresgewinn eingetragen werden muss.

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