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ToggleFördermittel für Weiterbildungen
Wusstest du, dass du die Kosten für deine Ausbildung zum Yogalehrer / zur Yogalehrerin nicht komplett selbst tragen musst?
Falls du das nicht wusstest, dann bist du hier genau richtig 🙂
Jedes Bundesland hat ein eigenes Programm zur Förderung von Weiterbildungen. Dabei werden die Kosten teilw. bis zu 90 % übernommen. Dies trifft natürlich nicht nur auf die Yogalehrer-Ausbildung zu, sondern auch auf andere Weiterbildungen (Waldbaden, Kinder-Yoga-Ausbildung, Aroma Yoga, etc.).
Häufig werden auch Unternehmensberatungen gefördert, die gerade zu Beginn der Selbständigkeit Sinn machen können.
Tipps für die Antragsstellung
- Die Förderprogramme der Bundesländer sind komplett unterschiedlich und sie ändern sich auch oftmals jedes Jahr. Aus diesem Grund haben wir die zuständigen Stellen verlinkt.
Tipp: Ruf bei der zuständigen Stelle an und lass dich ausführlich beraten. - Du profitierst am meisten, wenn du dich frühzeitig kümmerst. Zum einen gibt es die Förderprogramme teilweise nicht das ganze Jahr über. Zum anderen ist in den meisten Fällen die Anmeldung zu einer Weiterbildung erst zulässig, wenn der Antrag eingereicht wurde und du das „Go“ für die Anmeldung erhalten hast.
- In den meisten Bundesländern muss einiges an Formularen ausgefüllt werden. Lass dich dadurch nicht entmudigen: Bei Fragen stehen dir die jeweiligen Stellen mit Rat und Tat zur Seite.
- Die Förderprogramme sind oftmals fortlaufend, so dass du natürlich auch jährlich einen Antrag für eine Weiterbildung stellen kannst.
Förderungen durch die Bundesländer
Baden-Württemberg
Zuständig: ESF BW
Weiterbildungen werden zwischen 30 – 70% bezuschusst.
Bayern
Zuständig: Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Weiterbildungen und Gründercoachings werden gefördert.
Berlin
Gefördert werden bspw. Existenzgründerseminare für angehende Yogalehrer*innen und Ausbildung zum Yogalehrer / zur Yogalehrerin: WDB Suchportal
Brandenburg
Zuständig: Investitionsbank des Landes Brandenburg
Weiterbildungen jeglicher Art werden bis zu 50 % bezuschusst. Die Kosten für die Weiterbildung müssen bei mindestens 1.000,00 Euro liegen.
Bremen
Zuständig: Bundesland Bremen
Weiterbildungen werden über den Bremer Weiterbildungsscheck gefördert. Es ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch erforderlich, in dem die Förderbedingungen besprochen werden.
Hamburg
Zuständig: Zwei:P
Weiterbildungen für Arbeitnehmer*innen und Selbständige werden bis zu 50 % bezuschusst. Die Weiterbildung muss mindestens 8 Stunden umfassen.
Hessen
Zuständig: ProAbschluss
Termin mit Berater*in notwendig, um über Fördermöglichkeiten informiert zu werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig: GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Mit einem Bildungsscheck werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten bezuschusst.
Niedersachsen
Zuständig: NBank
U.a. Förderung von Unternehmensberatungen.
Nordrhein-Westfalen
Zuständig: Weiterbildungsberatung NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW werden Weiterbildungen mit 50 % (max. 500,00 Euro) bezuschusst.
Rheinland-Pfalz
Zuständig: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Weiterbildungen werden bis zu 60 % (max. 1.500,00 Euro) bezuschusst.
Saarland
Sachsen
Zuständig: Sächsische Aufbaubank
Weiterbildungen werden über den sogenannten Weiterbildungsscheck bis zu 80 % gefördert.
Sachsen-Anhalt
Zuständig: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Weiterbildungen mit Kosten über 1.000,00 Euro werden bis zu 90% gefördert.
Schleswig-Holstein
Zuständig: IB.SH
Weiterbildungen werden bis zu 40 % (max. 1.500,00 Euro/Jahr) gefördert.
Thüringen
Zuständig: Landesverwaltungsamt Thüringen
Weiterbildungen werden durch einen Weiterbildungsscheck bis zu 1.000,00 Euro gefördert.
Weitere Förderungen möglich?
Kennst du weitere Förderungen, die für Yogalehrer*innen interssant sind? Dann schreibe einen Kommentar oder kontaktiere uns per E-Mail. Wir werden die Übersicht dann ergänzen.