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Du befindest dich hier:Home»Rund ums Büro»Fördermittel für Weiterbildungen für Yogalehrer*innen
Rund ums Büro Förderungen 30. August 2023Aktualisiert:30. August 2023

Fördermittel für Weiterbildungen für Yogalehrer*innen

Heiko FürstenbergVon Heiko Fürstenberg
Förderungen für Yogalehrer*innen
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Inhalt

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  • Fördermittel für Weiterbildungen
    • Tipps für die Antragsstellung
  • Förderungen durch die Bundesländer
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
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    • Brandenburg
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    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
  • Weitere Förderungen möglich?

Fördermittel für Weiterbildungen

Wusstest du, dass du die Kosten für deine Ausbildung zum Yogalehrer / zur Yogalehrerin  nicht komplett selbst tragen musst?

Falls du das nicht wusstest, dann bist du hier genau richtig 🙂

Jedes Bundesland hat ein eigenes Programm zur Förderung von Weiterbildungen. Dabei werden die Kosten teilw. bis zu 90 % übernommen. Dies trifft natürlich nicht nur auf die Yogalehrer-Ausbildung zu, sondern auch auf andere Weiterbildungen (Waldbaden, Kinder-Yoga-Ausbildung, Aroma Yoga, etc.).

Häufig werden auch Unternehmensberatungen gefördert, die gerade zu Beginn der Selbständigkeit Sinn machen können.

Tipps für die Antragsstellung

  • Die Förderprogramme der Bundesländer sind komplett unterschiedlich und sie ändern sich auch oftmals jedes Jahr. Aus diesem Grund haben wir die zuständigen Stellen verlinkt.
    Tipp: Ruf bei der zuständigen Stelle an und lass dich ausführlich beraten.
  • Du profitierst am meisten, wenn du dich frühzeitig kümmerst. Zum einen gibt es die Förderprogramme teilweise nicht das ganze Jahr über. Zum anderen ist in den meisten Fällen die Anmeldung zu einer Weiterbildung erst zulässig, wenn der Antrag eingereicht wurde und du das „Go“ für die Anmeldung erhalten hast.
  • In den meisten Bundesländern muss einiges an Formularen ausgefüllt werden. Lass dich dadurch nicht entmudigen: Bei Fragen stehen dir die jeweiligen Stellen mit Rat und Tat zur Seite.
  • Die Förderprogramme sind oftmals fortlaufend, so dass du natürlich auch jährlich einen Antrag für eine Weiterbildung stellen kannst.

Förderungen durch die Bundesländer

Baden-Württemberg

Zuständig: ESF BW

Weiterbildungen werden zwischen 30 – 70% bezuschusst.

Bayern

Zuständig: Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Weiterbildungen und Gründercoachings werden gefördert.

Berlin

Zuständig: Senatsverwaltung für Energie, Wirtschaft und Betriebe

Gefördert werden bspw. Existenzgründerseminare für angehende Yogalehrer*innen und Ausbildung zum Yogalehrer / zur Yogalehrerin: WDB Suchportal

Brandenburg

Zuständig: Investitionsbank des Landes Brandenburg

Weiterbildungen jeglicher Art werden bis zu 50 % bezuschusst. Die Kosten für die Weiterbildung müssen bei mindestens 1.000,00 Euro liegen.

Bremen

Zuständig: Bundesland Bremen

Weiterbildungen werden über den Bremer Weiterbildungsscheck gefördert. Es ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch erforderlich, in dem die Förderbedingungen besprochen werden.

Hamburg

Zuständig: Zwei:P

Weiterbildungen für Arbeitnehmer*innen und Selbständige werden bis zu 50 % bezuschusst. Die Weiterbildung muss mindestens 8 Stunden umfassen. 

Hessen

Zuständig: ProAbschluss

Termin mit Berater*in notwendig, um über Fördermöglichkeiten informiert zu werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Zuständig: GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Mit einem Bildungsscheck werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten bezuschusst.

Niedersachsen

Zuständig: NBank

U.a. Förderung von Unternehmensberatungen.

Nordrhein-Westfalen

Zuständig: Weiterbildungsberatung NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW werden Weiterbildungen mit 50 % (max. 500,00 Euro) bezuschusst.

Rheinland-Pfalz

Zuständig: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Weiterbildungen werden bis zu 60 % (max. 1.500,00 Euro) bezuschusst.

Saarland

Zuständig: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Sachsen

Zuständig: Sächsische Aufbaubank

Weiterbildungen werden über den sogenannten Weiterbildungsscheck bis zu 80 % gefördert.

Sachsen-Anhalt

Zuständig: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Weiterbildungen mit Kosten über 1.000,00 Euro werden bis zu 90% gefördert.

Schleswig-Holstein

Zuständig: IB.SH

Weiterbildungen werden bis zu 40 % (max. 1.500,00 Euro/Jahr) gefördert.

Thüringen

Zuständig: Landesverwaltungsamt Thüringen

Weiterbildungen werden durch einen Weiterbildungsscheck bis zu 1.000,00 Euro gefördert.

Weitere Förderungen möglich?

Kennst du weitere Förderungen, die für Yogalehrer*innen interssant sind? Dann schreibe einen Kommentar oder kontaktiere uns per E-Mail. Wir werden die Übersicht dann ergänzen.

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