Um dich bei der Suche nach einem eigenen Yogastudio etwas zu unterstützen, haben wir eine kleine Checkliste anhand unseres Erfahrungsschatzes erstellt. Diese soll dir helfen, auch auf die Dinge zu achten, die einem vielleicht nicht als erstes einfallen, wenn eine Besichtigung ansteht.
Natürlich ist ein Yogastudio eine sehr indviduelle Angelegenheit. Schaue also, welche unserer Punkte für dich relevant sind und welche nicht 😉
Als kleiner Tipp: Hausverwaltungen und auch Vermieter*innen ist meist bewusst, dass ihre Räumlichkeiten nicht für jede Art von Unternehmen sofort geeignet sind. Aus diesem Grund sind sie oftmals bereit, Änderungswünsche (im gewissen Rahmen) umzusetzen. Im Gegenzug wird häufig eine längere verbindliche Mietzeit vereinbart (bspw. 3 oder 5 Jahre). Scheue dich also nicht, deine Änderungswünsche zu äußern. Was das bspw. sein kann, erfährst du in den nächsten Abschnitten.
Die Größe des Hauptraumes
Wir sind vor kurzem in ein anderes Yogastudio umgezogen. Der alte Hauptraum hatte knapp 50 m², der neue Hauptraum hat knapp 120 m². Einer der Gründe war, dass der Hauptraum einfach zu klein geworden ist, um die Nachfrage bedienen zu können. Überlege also genau, ob der Hauptraum für die nächsten Jahre ausreichen wird. Denn ein Umzug ist immer mit großen Kosten verbunden und teilweise aufgrund von Mietbindung nur langfristig möglich.
Heißt das jetzt, der Raum sollte so groß wie möglich sein? Nein! Natürlich solltest du die Kosten im Blick behalten und deine Anzahl an Teilnehmer*innen auch nicht überschätzen 😉
Da es sehr wenig Gewerbeimmobillien mit einem ausreichend großen Hauptraum gibt, ist ggf. auch das Zusammenlegen von Räumen eine Option. Dies funktioniert natürlich nur, wenn die Wände nicht tragend sind. Teilweise kümmern sich auch die Hausverwaltungen/Vermieter*innen um solche Maßnahmen.
Ein Hinweis der sich bei uns bewährt hat: ohne Erfahrung wird es dir schwer fallen, die Größe eines Raumes richtig einzuschätzen. Nimm also mehrere Yogamatten mit zur Besichtigung, um diese hinzulegen. Das wird dir bei der Einschätzung helfen, wie viele Yogateilnehmer*innen du zukünftig in dem Raum unterbekommst.
Lärm von außen
Lärm ist allgegenwärtig, sei es von der Straßenbahn, die direkt vor dem Studio langfährt, eine Kirchenglocke, die stündlich leutet, oder Nachbarn, die direkt neben an wohnen und deren Waschmaschine gefühlt immer dann läuft, wenn der Yogaunterricht stattfindet. Besonders in größeren Städten wird es schwer sein, Räumlichkeiten zu finden, in denen ganztags Stille herrscht.
Nutze deshalb (wenn möglich) Besichtigungstermine, die zu der Zeit liegen, zu der auch dein Yogaunterricht stattfindet. Versuche zu vereinbaren, dass du dir den Schlüssel bspw. für einen Nachmittag ausleihen kannst, so dass du auch mehrere Stunden dort verbringen kannst. Keine Sorge: Bei Gewerbeimmobillien sind Hausverwaltungen dazu eher bereit als bei Privatwohnungen 😉
Du wirst dich extrem ärgern, wenn du erst im Nachgang feststellst, dass die Hoftür ständig so laut knallt, dass an Entspannung nicht zu denken ist. Solche Gegebenheiten bekommst du aber meist nicht bei einem 15-Minuten-Termin mit, sondern wenn du dich dort längere Zeit aufhältst.
Beleuchtung im Yogastudio
Für eine schöne Atmosphäre ist die Beleuchtung extrem wichtig. Alte Leuchtstoffröhren und wenig Licht von außen können die Wohlfühlatmosphäre stören. Deshalb achte auf die Lichtquellen im Studio und besichtige die Räumlichkeiten, wenn es draußen schon dunkel ist und du innen das Licht testen kannst. Sollten die vorhandenen Lichtquellen störend wirken, kläre mit der Hausverwaltung ab, welche Möglichkeiten es gibt, um das zu ändern.
Wir hatten in unserem alten Yogastudio zusätzlich zu den Leuchtstoffröhren an der Decke noch separat schaltbare Wandleuchten. In unserem neuen Studio konnten wir den Vermieter überzeugen, die vorhandenen Lampen durch dimmbare LED-Leuchten auszutauschen. Wir nutzen aktuell Deckenleuchten der Firma Ledvance (bspw. LEDVANCE Smarte LED Panel Leuchte (Werbung) ). Diese bieten gleich mehrere Vorteile:
- die Lichttemperatur kann angepasst werden (warmweiß bis kaltweiß)
- die Leuchten können gedimmt werden
- eine Gruppenschaltung ist möglich – es können also alle Leuchten mit einer Fernbedienung gleichzeitig gesteuert werden

Zusätzliche Räume
Neben dem Hauptraum werden meist noch zusätzliche Räume benötigt, darunter bspw. zwei separate Umkleideräume. Unserer Erfahrung nach macht auch ein „Begrüßungsraum“ Sinn, in dem nicht nur Schuhe und Jacken untergebracht werden können, sondern auch die Bezahlung an einem Tresen erfolgen kann. Wir haben zusätzlich noch Sitzmöglichkeiten untergebracht, so dass die Leute vor der Yogastunde einen Plausch halten können, während sie noch etwas Tee trinken. Auch dies sorgt für eine angenehme Athmosphäre im Yogastudio.


Empfehlenswert ist außerdem auch eine kleine Tee-Küche mit Wasseranschluss, so dass man auch die Möglichkeit hat, den Gästen Getränke anzubieten.
Ein WC sollte natürlich auch vorhanden sein – im besten Fall in direkter Nähe zum Hauptraum, so dass es schnell erreichbar für alle ist.
Steckdosen
Steckdosen werden bei einer Besichtigung gerne vergessen, dabei sind sie auch im Yogastudio wichtig.
Sei es für Lautsprecher, für Diffuser (ätherische Öle) oder auch für eine zusätzliche Lampe. Schaue also, ob genug Steckdosen vorhanden sind und erfrage ansonsten bei der Hausverwaltung, ob diese noch weitere Steckdosen einbauen lassen würden.
Dachgeschoss & Klimaanlage
Wenn du schon einmal im Dachgeschoss gewohnt oder gearbeitet hast, weißt du: es wird warm. Berücksichtige dies also bei der Wahl deines Yogastudios. Wir haben unser Yogastudio (über 2 Etagen) im Dachgeschoss und sprechen da aus Erfahrung.
Da unserem Vermieter diese Problematik bewusst war, hat er Klimageräte eingebaut. Die laufenden Kosten für eine Klimaanlage variieren je nach Gerät, Raumgröße und gewünschter Temperatur. Bei einem ungefähren Verbrauch von 800 Watt/Stunde und einem Strompreis von 30 Cent/kWh, würden die Kosten für die Nutzung bei ca. 24 Cent pro Stunde liegen.

Parkplätze
Auch wenn es dich vielleicht nicht direkt betrifft, deine Teilnehmer*innen werden dankbar sein, wenn Parkplätze in der unmittelbaren Nähe vorhanden sind. Dies gilt natürlich nicht nur für PKWs, sondern auch für Fahrräder. Darauf hast du natürlich nur bedingt Einfluss – doch ein Yogastudio, in dessen Nähe es keine freien oder nur kostenpflichtige Parkplätze gibt, kann unattraktiv sein.
Fußbodenbelag
Mache dir am besten schon vor der Besichtigung Gedanken, welchen Fußbodenbelag du bevorzugst. Dies ist natürlich auch abhängig von der Yoga-Art. Wir nehmen Teppich, da in unserem Studio vor allem Hatha-Yoga und Yin-Yoga praktiziert wird und auch Klangreisen und Entspannungskurse stattfinden. Holz ist auch schön, aber für so große Flächen sehr teuer. Eine Alternative zum Teppich ist bspw. Kork.
Im Eingangsbereich nutzen wir Vinyl, da dieses leicht zu reinigen ist.
Hierbei solltest du berücksichtigen, dass Hausverwaltungen teilweise fordern, dass bei der Kündigung der Urzustand wiederhergestellt wird – also der Teppich wieder entfernt werden muss. Neben den Kosten für den Teppich und das Verlegen, kann auch das Entfernen und die Entsorgung nicht nur zeitaufwendig, sondern auch teuer sein.
Zusätzlich solltest du noch prüfen, ob im Hauptraum (und auch wichtige Nebenräume, wie bspw. ein Massageraum), der Fußboden ein Knarzen von sich gibt, wenn man sich auf diesem bewegt. Bei einer Besichtigung nimmt man dies aufgrund der vielen Eindrücke ggf. nicht wahr. Im Nachgang kann sich so ein Geräusch aber als sehr nervig herausstellen.
Messen! Fotos! Notizen!
Wie im Abschnitt zum Hauptraum schon erwähnt, ist es extrem wichtig, dass du prüfst wie viele Teilnehmer*innen du unterbekommst. Sollte dir die Hausverwaltung keinen Grundriss zur Verfügung stellen, messe die wichtigsten Räume aus und notiere dir die Maße.
Wichtig sind auch Fotos, so dass du am nächsten Tag noch nachvollziehen kannst, wo genau Fenster, Türen, Pfeiler, etc. waren und wie die Räumlichkeiten ausgesehen haben. Machst du es nicht, wirst du dich im Nachgang ärgern 😉
Untervermietung deines Yogastudios
Vermutlich wirst du dein Yogastudio nicht jeden Tag von früh bis spät, sieben Tage in der Woche nutzen. Kannst du dir vorstellen, es unterzuvermieten?
Dann solltest du bei der Besichtigung nachfragen, ob diese Möglichkeit besteht. Oftmals ist dies bei Gewerbeimmobillien kein Problem, es muss nur zusätzlich zum Mietvertrag schriftlich festgehalten werden.
4 Kommentare
Hallo Heiko
danke für die Zusammenstellung. Was erweist als ein gutes Konzept um eigene Yogaräume unterzuvermieten? Also ein prozentualer Anteil oder eine Stundenmiete? Dann muss man nämlich, soweit ich weiß, Steuern aus Gewinnen aus Verpachtung und Vermietung abführen, bei einem prozentualen Anteil der Kurseinnahmen des Unternutzers aber nicht. Kannst du dazu etwas sagen? Danke.
Hallo Berit,
ob du dein Studio zu einem festen Betrag oder mit prozentualer Beteiligung vermietest, musst du für dich entscheiden. Wir handhaben es in unserem Studio unterschiedlich. Mal gibt es einen festen Betrag und mal gibt es eine Mischform – das heißt, dass wir einen (niedrigen) festen Betrag veranschlagen und zusätzlich einen prozentualen Anteil an den Einnahmen. Das hat für die Mieter*innen natürlich den Vorteil, dass das Risiko geringer ist.
Zum Thema Steuern: Egal für welche Art du dich entscheidest, für beide Einnahmen musst du Steuern bezahlen. Falls du dein Yogastudio regelmäßig vermieten möchtest und kein Gewerbe hast (sondern nur Freiberuflerin bist), solltest du dir ggf. Rat vom Steuerbüro holen. Unter Umständen kann das dann nicht mehr über deine freiberufliche Tätigkeit laufen. Da wir selbst nicht nur Yogaunterricht geben, haben wir ein Gewerbe für alles (also auch für den Yogaunterricht) – das macht es für uns einfacher, da wir dadurch nicht darauf achten müssen, ob der Freiberuflichen-Status durch etwas gefährdet ist.
Und noch ein Tipp zum Schluss: Setze den Betrag für die Vermietung nicht zu niedrig an. Es soll natürlich fair bleiben, aber du solltest auch deinen Mehraufwand mit einkalkulieren (ggf. Vorabbesichtigung, Mietvertrag schreiben, Schlüsselübergabe und Schlüsselübergabeprotokoll, ggf. zusätzliche Reinigung, ggf. Mitnutzung von Yogaequipment, Kommunikation mit Mieter*innen, Umgang mit ggf. kurzfristigen Absagen).
Viele Grüße
Heiko
Hallo Heiko,
danke für die rasche Antwort. Das mit dem Festpreis und dann eine nprozentualen Anteil an den Einnahmen klingt vernünftig. Denn mehr Personen, mehr Einnahmen, aber auch mehr Abnutzung und Verbrauch in den Räumen.
zum Thema Steuern: Wenn ich ein Gewerbe anmelde, muss ich dann Umsatzsteuer von den Teilnehmenden für den Unterricht nehmen oder ist mir das freigestellt? Dann werden die Stunden ja gleich deutlich teurer … das könnte ungünstig sein. Oder ist das eine Frage für den Steuerberater?
sollte man da einen auf Yoga spezialisierten Steuerberater fragen oder kann das jeder?
Und noch mal zur Raummiete: Habt ihr auch eine Staffelung je nach Einmalnutzung, wöchentlicher Nutzung (über längeren Zeitraum) und Wochenend workshops?
danke dir!!
Hallo Berit, ob du umsatzsteuerpflichtig bist, hängt nicht davon ab, ob du Freiberuflerin oder Gewerbetreibende bist, sondern von der Höhe deiner Einnahmen. Liegst du mit deinen Einnahmen unter 25.000 Euro/Jahr, bist du nicht umsatzsteuerpflichtig. Liegst du drüber, bist du es – auch wenn du Freiberuflerin bist.
Ein Steuerbüro hat meist Mandanten aus allen möglichen Bereichen – ist also egal, ob du auf ein Steuerbüro zugehst, dass sich auf Yoga spezialisiert hat oder nicht 😉
Unsere Mietpreise vereinbaren wir individuell, es gibt also kein festen Preis, den wir immer anwenden. Die Höhe und ob wir mit einer Staffelung arbeiten, ist u.a. abhängig davon, ob es sich um einen gemeinnützigen Verein, eine Privatperson oder ein gewinnorientiertes Unternehmen handelt.
Ist bspw. ein Unternehmen, das sich einmietet sicher, dass sie viele Teilnehmer zusammenbekommen, vereinbaren wir von vornherein einen festen Mietpreis ohne Staffelung.
Veranstalten wir mit jemanden zusammen ein Event und sind noch nicht sicher, wie viele Teilnehmer kommen, arbeiten wir auch manchmal nur mit einer Staffelung.
Wir haben auch eine Mieterin, die dauerhaft unseren Raum montags nutzt (da sind wir dann gar nicht im Studio), bei dieser gibts es dann eine feste Monatsmiete, die auch jeden Monat gleich ist.
Aber ein Beispiel, wie so eine Staffelung aussehen kann, wäre:
-> Der feste Mietpreis liegt bei 50,00 Euro für 3 Stunden (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit)
-> Die Kosten für die Teilnehmer liegen bei 45,00 Euro -> davon erhalten wir 20 %
Nehmen nur 3 Personen an der Veranstaltung teil, erhalten wir 77,00 Euro.
Nehmen 15 Personen an der Veranstaltung teil, erhalten wir 185,00 Euro.
Bei der Höhe der „Provision“ kann man auch mit einbeziehen, ob der Mieter/die Mieterin vermutlich selbst die Teilnehmer „findet“ oder ob diese eigentlich nur auf die Veranstaltung aufmerksam werden, weil man als Yogastudio die Veranstaltung bewirbt.
Wir bewerben in unserem Studio neben unseren eigenen Veranstaltungen auch die externen Veranstaltungen von Personen, die sich einmieten – bspw. über Plakate. Zusätzlich haben wir auch einen Newsletter mit einen großen Abonnentenkreis.
Dadurch ist es meist so, dass bei Veranstaltungen von Personen, die sich einmieten, der Großteil der Teilnehmer „von uns kommt“.
Dadurch können wir auch eine höhere Provision und damit auch eine höhere Miete veranschlagen.
Ich hoffe, diese Infos helfen dir weiter 😉
Viele Grüße
Heiko